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29.08.2011
Hallo lieber Leser,

kann eine Krankheit Grund genug für eine Kündigung seitens des Arbeitgebers sein?

Egal, an welcher Krankheit man heutzutage leidet - eine mehr oder minder schwere Beeinträchtigung des Alltagslebens ist die Folge.

Schlimm ist es, wenn die Krankheit dann derart schwerwiegend ist, dass man vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf weiterzuführen.
Nicht immer besitzt der Arbeitgeber das hierfür notwendige Verständnis oder schlicht die Kapazitäten, den kranken Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.
Das Resultat ist nicht selten die Kündigung des Betroffenen.

Fraglich bleibt allerdings, ob eine solche Kündigung auf Grund einer Krankheit überhaupt möglich ist und wie hier vorgegangen werden kann.

Das Team von Recht-gehabt.de hat sich mit dem Thema ausführlich befasst und die wichtigsten Informationen und Vorgehensweisen in einem solchen Falle zu Papier gebracht:

Ab sofort in unserem neuen Blog-Spezial.

Schließlich ist es Ihr gutes Recht.

Mit besten Grüßen aus Hamburg, Ihre



Geschäftsführer Recht-gehabt.de


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Aktuelle Urteile

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    Krankheit = Kündigung?

    » Spezialbeitrag: Krankheit = Kündigung?

    Nicht immer überzeugt der Arbeitgeber mit Verständnis, wenn seine Arbeitnehmer erkranken. Gerade bei schwerwiegenden Krankheiten ist eine Kündigung nicht selten.

    Fraglich ist jedoch, ob eine solche Kündigung überhaupt möglich ist und wie man dagegen vorgehen kann.

    Alle wichtigen Infos hierzu finden Sie ab sofort in unserem neuen Blog-Spezial.

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    Onlinebanking - Risiko?

    » Spezialbeitrag: Onlinebanking - Risiko?

    Bankgeschäfte werden vielfach komplett im Wege des so genannten Online- oder Homebanking über das Internet abgewickelt, ob einfache Überweisung, Dauerauftrag oder nur Überprüfung des Kontostands.

    Doch überall lauern Gefahren in Form von Hacker-Angriffen, Viren uvm.

    Die Risiken, als auch die entsprechende Rechtslage finden Sie jetzt in unserem neuen Blog-Artikel.

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    Facebook-Parties

    » Spezialbeitrag: Facebook-Parties

    Erst Thessa, dann die CDU. Ungewollte Partyeinladungen über Facebook ereilen nicht nur Kinder sondern auch hartgesottene Politiker.

    Kommt es zu Ausschreitungen oder Vandalismus muss meist der Einladende für Schäden aufkommen. Nicht nur CDU Politiker fordern mittlerweile ein Facebook-Party Verbot.

    Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Facebook-Partys veranstalten erfahrn Sie hier: Facebook-Party.

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