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Recht-gehabt.de - Aktuelle Rechtstipps

07.11.2011
Hallo lieber Leser,

im Sommer jubelten viele Studenten und Absolventen. Es bestand Grund zur Annahme, dass künftig die Kosten für ein Erststudium, unter anderem die teilweise hohen Studiengebühren, im späteren Berufsleben steuerlich absetzbar sein sollten. Ursache hierfür waren Urteile des Bundesfinanzhofes, der seine bisherige Rechtsprechung damit änderte.

Doch wie nun bekannt wurde, war diese Hoffnung verfrüht: eine Absetzbarkeit von Studienkosten wird es wohl auch künftig nicht in der gewünschten Form geben.

Wir erklären, was die Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) bedeuten und welche Konsequenz diese für Studenten und Absolventen haben. Jetzt in unserem Spezial zum Thema Absetzbarkeit von Studienkosten.

Schließlich ist es Ihr gutes Recht.

Mit besten Grüßen aus Hamburg, Ihre



Geschäftsführer Recht-gehabt.de


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Aktuelle Urteile

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    Studienkosten absetzen?

    » Spezialbeitrag: Studienkosten absetzen?

    Bis vor Kurzem bestand Hoffnung: Möglicherweise sind die Gebühren für ein Erststudium steuerlich absetzbar. Das hätte viele Absolventen steuerlich entlastet.

    Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofes bringt nun aber eher Enttäuschung. Weniger Ernüchternd ist unser Artikel über die steuerliche Absetzbarkeit von Studienkosten - auch wenn er nicht über die neue Rechtsprechung hinwegtäuschen kann.

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    Der Bundestrojaner

    » Spezialbeitrag: Der Bundestrojaner

    Während die einen die neuen Möglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung loben, fürchten Datenschützer unkontrollierte Eingriffe in die Intimsphäre.

    Sie fragen sich, ob ein derart weitreichender Eingriff überhaupt zulässig sein darf?

    Recht-gehabt.de hat die Antwort für Sie parat - jetzt in unserem Spezial.

     


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