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05.12.2011
Hallo lieber Leser,

derzeit ist der Verfassungsschutz erheblich in die Kritik geraten: Heilbronner Polizistenmord, Verquickungen mit Neonaziorganisationen und der NPD. Es schwant einem, dass hier noch einiges im Argen liegt und aufgedeckt werden möchte.


Doch was macht der Verfassungsschutz eigentlich und was sind seine Befugnisse? Wo hat der Verfassungsschutz seine rechtlichen Grundlagen? Kaum ein Bürger hat jemals einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes zu Gesicht bekommen. Wer im Verfassungsschutz arbeitet oder von ihm als V-Mann eingesetzt wird, ist ohnehin zu strikter Geheimhaltung angehalten und arbeitet regelmäßig verdeckt. So soll versucht werden, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen. Dazu gehört auch, die Vorbereitung von Partei- und Vereinsverboten, wenn diese eine demokratiefeindliche Haltung entwickeln.


Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären Ihnen die Hintergründe zum Verfassungsschutz in unserem Spezial: Was darf der Verfassungsschutz?

Schließlich ist es Ihr gutes Recht.

Mit besten Grüßen aus Hamburg, Ihre



Geschäftsführer Recht-gehabt.de


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Aktuelle Urteile

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    » Spezialbeitrag: Finanzkrise Griechenland

    Kaum ein anderes Thema hat die Medienlandschaft in den letzten Wochen so bestimmt wie die Frage der Schuldenkrise in Griechenland.

    Doch das berichtende Fachjargon lässt manch einen am klaren Hintergrund scheitern - Recht-gehabt.de berichtet für Sie kurz und präzise:

    Lesen Sie jetzt in unserem Spezial die exakte Entwicklung der Krise und die wichtigsten Maßnahmen.

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    » Spezialbeitrag: Studienkosten absetzen?

    Bis vor Kurzem bestand Hoffnung: Möglicherweise sind die Gebühren für ein Erststudium steuerlich absetzbar. Das hätte viele Absolventen steuerlich entlastet.

    Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofes bringt nun aber eher Enttäuschung. Weniger Ernüchternd ist unser Artikel über die steuerliche Absetzbarkeit von Studienkosten - auch wenn er nicht über die neue Rechtsprechung hinwegtäuschen kann.

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    » Spezialbeitrag: Der Bundestrojaner

    Während die einen die neuen Möglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung loben, fürchten Datenschützer unkontrollierte Eingriffe in die Intimsphäre.

    Sie fragen sich, ob ein derart weitreichender Eingriff überhaupt zulässig sein darf?

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