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Recht-gehabt.de - Aktuelle Rechtstipps

01.01.1970
Hallo lieber Leser,

trotz der Finanzkrise erwarten die Einzelhändler auch dieses Jahr wieder ein gutes Weihnachtsgeschäft. Wer nun Geschenke für seine Liebsten kauft, der wird im Geschäft meist mit sogenannten Zusatzgarantien oder Garantieverlängerungen konfrontiert, die gegen Aufpreis angeboten werden und die Garantiezeit auf 3 oder auch 5 Jahre verlängern. Wir erklären Ihnen nun, ob sich diese Zusatzgarantien wirklich lohnen: Zusatzgarantien

Sollten Sie stattdessen vor den Festtagen noch einmal zum Friseur gehen, um sich die Haare in Form bringen zu lassen, so wird es hoffentlich nicht passieren, dass die Meinungen über das Gelingen der Frisur auseinander gehen. Sollte es doch so sein, erfahren Sie von uns, ob Sie für einen misslungenen Haarschnitt bezahlen müssen oder sogar Schmerzensgeld vom Friseur verlangen können: Meine Rechte beim Friseur.

Und wer sich selbst beschenken will, der sollte jetzt gegen den möglicherweise verfassungswidrigen Solidaritätszuschlag mit unserem Muster einen Einspruch einlegen.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine besinnliche Vorweihnachtszeit!

Schließlich ist es Ihr gutes Recht.

Mit besten Grüßen aus Hamburg, Ihre



Geschäftsführer Recht-gehabt.de


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"Soli" rechtmäßig?

» Spezialbeitrag: "Soli" rechtmäßig?

Ein Gericht in Niedersachen meint, der Solidaritätszuschlag sei verfassungswidrig und lässt das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Wer sich fragt, ob es gleich Geld vom Staat zurück gibt, sollte den aktuellen Beitrag zum Solidaritäszuschlag lesen.
Anschließend empfielt sich ein Einspruch.

Wer sich für den Download noch nicht registriert hat, der kann sich hier kostenlos anmelden.

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Recht im Herbst/Winter

» Spezialbeitrag: Recht im Herbst/Winter

Die Tage werden wieder dunkler und länger. Unser Herbst-Spezial Recht beschäftigt sich mit aktuellen Rechtsfragen der dunklen Jahreszeit

Wer sich schon einmal gefragt hat, was man gegen das Laub des Nachbarn machen kann und ob man mit Salz streuen darf, ist hier genau richtig.

Wer die Streupflicht nicht ernst nimmt und im Warmen bleibt, der fragt sich eher, wer beim Glätteunfall haftet .

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