Das Wohngeld gilt als Zuschuss zur Miete bzw. zur Finanzierung der Wohnmöglichkeit. Zur Berechnung ob man Wohngeld bekommt und in welcher Höhe dieses gewährt wird, müssen alle vermögensrechtlichen Werte der Hausgemeinschaft zu einem Jahresbruttoeinkommen verrechnet werden.
Dazu zählt auch der Verdienst aus einem Minijob, selbst wenn dieser nur saisonal oder zeitlich beschränkt ausgeübt wird. Überschreitet der zur Verfügung stehende Betrag eine bestimmte Schwelle, so wird entweder gar kein Wohngeld gewährt, oder dieses nur in verminderter Höhe gezahlt.
Eine Berechnung ob und in welcher Höhe man einen Anspruch auf Wohngeld hat kann man im Internet abrufen oder bei der zuständigen Wohngeldstelle.

