Sie sind hier: Ratgeber » Meine Rechte als Arbeitnehmer » Alkohol am Arbeitsplatz, grundsätzlich verboten?
Werbung

Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen

Bewertung dieser Frage:

Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.

HilfreichNicht Hilfreich

Alkohol am Arbeitsplatz, grundsätzlich verboten?

Nein, denn was viele nicht wissen, ist, dass Alkohol grundsätzlich am Arbeitsplatz nicht verboten ist. Der Alkoholkonsum darf die Arbeitsleistung und den Arbeitsablauf nur nicht beeinträchtigen.
Eine Kündigung wegen Alkoholkonsums oder gar Alkoholabhängigkeit kommt nur dann arbeitsrechtlich in Frage, wenn es aufgrund dessen zu Störungen im Arbeitsverhältnis kommt. Ist ein Arbeitnehmer also z.B. alkoholabhängig, so wird dies arbeitsrechtlich wie eine Krankheit gehandhabt. In diesem Fall käme nur eine „personenbedingte“ Kündigung in Betracht. Die Voraussetzung hiefür, eine „erhebliche Beeinträchtigung“, liegt dann vor, wenn durch die Alkoholsucht des Arbeitnehmers regelmäßig Schlechtleistungen und Fehlzeiten die Konsequenz sind und zudem dadurch der Arbeitsablauf gestört wird. Dafür muss die Alkoholsucht jedoch verschuldet sein.
Und verschuldet ist sie jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer z.B. nach einer Therapie wieder Alkohol zu trinken beginnt. Der Arbeitgeber ist vor der Kündigung also dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer (bei einem Personalgespräch) zunächst auf das Problem aufmerksam zu machen und ihm zur Vermeidung einer Kündigung einer Therapie zu unterziehen. (js)
Haben Sie eine Frage?

Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft


,00 (mind. 20 €)
Für eine Frage in dieser Kategorie empfehlen wir einen Einsatz von ca. 35,00 €.
Unsicher? Wählen Sie einfach "Generelle Themen".
 
Rechtshop: Anwalt zum Festpreis beauftragen

Alle Produkte anzeigen
 
© 2011 law4life GbR - Bahrenfelder Chaussee 55, 22761 Hamburg,

nach oben ⇑