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Anspruch auf Fortbildung / Weiterbildung: Wann hat man diesen?

Eine Fortbildung oder Weiterbildung dient dazu, eine bereits erworbene Ausbildung zu vertiefen und sich neue Qualifikationen und Spezialisierungen anzueignen. Eine solche Fortbildung kann sowohl vom Unternehmen selbst (betriebliche Weiterbildung), als auch von der ARGE angeboten werden.

Einen grundsätzlichen betrieblichen Anspruch auf Weiterbildung gibt es von Gesetzes wegen nicht. Etwas anderes kann sich dann ergeben, wenn entsprechende Regelungen in den Tarif- oder Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers übernommen worden sind. Auch eine zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber geschlossene gleichlautende Betriebsvereinbarung kann einen Anspruch des Arbeitnehmers zur Fortbildung begründen.

Eine Besonderheit besteht dann, wenn bereits andere Arbeitskollegen auf der gleichen beruflichen Stufe Fortbildungen absolviert haben. Dann besteht, auch unabhängig von einer vertraglichen Regelung, ein eigener Anspruch auf Fortbildung aus der "betrieblichen Übung".

Ein Weiterbildungsangebot kann von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden, wenn es sich um eine Fort- oder Umschulungsmaßnahme für Arbeitslose oder behinderte Menschen handelt. Anderenfalls trägt der Schüler selbst die Kosten.

(BT, js)
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