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Chef geschlagen - droht mir die fristlose Kündigung?
Kommt es zur tätlichen Auseinandersetzung im Betrieb, so ist nicht nur das Arbeitsklima empfindlich gestört - es droht auch der sofortige Rauswurf. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fristlos kündigen kann, wenn dieser ihn tätlich angreift (LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2008, Az.: 6 Sa 196/08). Dabei hatte der Arbeitnehmer seinem Chef mit der flachen Hand stärker gegen die Brust gedrückt, was das Gericht aufgrund eines ärzlichen Gutachtens als Verletzung ansah. Da dieses Verhalten nicht durch Notwehr gerechtfertigt war, ließ das Gericht die fristlose Kündigung zu, da es dem Arbeitgeber unzumutbar sei, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Im Übrigen: Selbst wenn der Chef sie beleidigt haben sollte, so können sie hinterher keine Schläge austeilen. Eine Notwehr auf eine Beleidigung gibt es nämlich grundsätzlich nicht.
(tw)
