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Einsichtsrecht in Personalakte - hab ich als Arbeitnehmer einen Anspruch darauf?
Interessiert man sich dafür, was der Arbeitnehmer von den eigenen Arbeitsleistungen und vielem mehr hält stellt sich die Frage, wo man dies nachlesen kann. Genau diese Aufgabe erfüllt unter anderem die eigene Personalakte.
Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Personalakten ihrer Arbeitnehmer stets sorgfältig zu verwahren und den Inhalt höchst vertraulich zu behandeln.
So hat jeder Arbeitnehmer auch sein entsprechendes Einsichtsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 83 Abs. 1). Der Absatz 1 räumt dem Arbeitnehmer zudem das Recht ein Erklärungen zum Inhalt der Personalakte aus Sicht des Arbeitnehmers auf Verlangen hinzuzufügen. Einige Tarifverträge gehen sogar so weit und erweitern das Recht insofern, dass der Arbeitnehmer kostenlose Kopien des Inhalts der Personalakte ausgehändigt bekommen kann.
Dieses Einsichtsrecht kann der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ausüben.
Es ist für den Arbeitnehmer sicher lohnenswert mal einen Einblick in die eigene Personalakte zu nehmen, um z.B. zu sehen, ob der Vorgesetzte mit der Leistung des jeweiligen Arbeitnehmers zufrieden ist oder nicht. Ausgesprochene Abmahnungen sind dort ebenfalls aufgeführt. (js)
Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Personalakten ihrer Arbeitnehmer stets sorgfältig zu verwahren und den Inhalt höchst vertraulich zu behandeln.
So hat jeder Arbeitnehmer auch sein entsprechendes Einsichtsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 83 Abs. 1). Der Absatz 1 räumt dem Arbeitnehmer zudem das Recht ein Erklärungen zum Inhalt der Personalakte aus Sicht des Arbeitnehmers auf Verlangen hinzuzufügen. Einige Tarifverträge gehen sogar so weit und erweitern das Recht insofern, dass der Arbeitnehmer kostenlose Kopien des Inhalts der Personalakte ausgehändigt bekommen kann.
Dieses Einsichtsrecht kann der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ausüben.
Es ist für den Arbeitnehmer sicher lohnenswert mal einen Einblick in die eigene Personalakte zu nehmen, um z.B. zu sehen, ob der Vorgesetzte mit der Leistung des jeweiligen Arbeitnehmers zufrieden ist oder nicht. Ausgesprochene Abmahnungen sind dort ebenfalls aufgeführt. (js)
