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Kündigung wegen Privatnutzung vom Diensthandy?

Vielleicht kennen Sie die Situation: Der eigene Handyvertrag zu teuer oder Handy grad nicht zur Hand. Warum dann nicht einfach das Dienst-Handy nutzen, ist doch kostenfrei und der Chef merkt doch eh nichts?!
Diese Art von Arbeitnehmern haben fortan schlechte Karten:
Nutzt ein Arbeitnehmer wiederholt sein Dienst-Handy zu privaten Zwecken so hat der Arbeitgeber ein Recht dazu diesen abzumahnen. Denn das „Dienst-Handy“ trägt den Namen, da es ausschließlich den „dienstlichen Zwecken“ gewidmet ist.
Sollte es einmal einen wirklichen Einzelfall bzw. Notfall geben, sei die Benutzung des Dienst-Handys zu privaten Zwecken ausnahmsweise erlaubt. Voraussetzung ist jedoch dann, dass man dies der Geschäftsleitung umgehend meldet und die Kosten begleicht.
Unterschreibt der Arbeitnehmer eine entsprechende Verpflichtungserklärung bzw. wird entsprechend darüber informiert so steht dem Arbeitgeber nach entsprechender Abmahnung das Recht zu den Arbeitnehmer außerordentlich zu kündigen, kommt die Privat-Nutzung weiterhin vor.
„Umfangreiche, unerlaubte und heimliche Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers sein geeignet eine außerordentliche Kündigung zu begründen“, so entschied das Arbeitsgericht Kassel. Es sei dem Arbeitgeber bei Nicht-¨nderung des Verhaltens des Arbeitnehmers trotz Abmahnung „nicht weiter zuzumuten“, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen (Arbeitsgericht Kassel, Az.: 5 Ca 349/05). (js)
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