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Kurzarbeit: Welche Ansprüche habe ich?

Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Krisen kann es zu einem Mangel an Aufträgen kommen. Darauf müssen Unternehmen dann reagieren und auch die Arbeitskraft zurückfahren. Insofern gibt es die Möglichkeit, dass ein Unternehmen Kurzarbeit einführt. Der Arbeitnehmer erhält dann nur noch den Lohn, der für die tatsächlich geleistete Arbeit anfällt. Wird also nur noch halb so viel wie früher gearbeitet, gibt es auch nur noch halb so viel Lohn. Jedoch erhält der Arbeitnehmer für die Zeit, die ausgefallen ist eine Entschädigung, das sogenannte Kurzarbeitergeld. Dieses ist genauso hoch wie das Arbeitslosengeld. Danach bekommt der Arbeitnehmer 60% des letzten Nettoeinkommens. Hat derjenige, der Kurzarbeit verrichtet ein Kind zu versorgen, so erhält er 67%. Dieses Geld gibt es vom Arbeitsamt und ist grundsätzlich auf 6 Monate befristet. Die Bundesregierung hat allerdings das Kurzarbeitergeld am 31.12.2008 auf bis zu 24 Monate verlängert. Diese Regelung läuft zu Beginn des Jahres 2010 aus. Derzeit (25.11.2009) wird diskutiert, ob die Verlängerung nun auf 18 Monate angehoben werden soll. Sobald dieser Förderungszeitraum mit Kurzarbeitergeld ausgelaufen ist, muss der Arbeitgeber den entsprechenden Betrag zahlen. (tw)
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