Muss man eine Nebentätigkeit genehmigen lassen?

Eine Nebentätigkeit ist eine Tätigkeit, die man neben dem Hauptberuf ausführt, z.B. bei einem anderen Arbeitgeber, Selbständigkeit nebenher oder aber ein zweiter Job beim Hauptarbeitgeber. Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten erlaubt, können aber bestimmten Voraussetzungen und Genehmigungen unterliegen. So darf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden täglich nicht überschritten werden, § 3 S. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die Wahrnehmung der Haupttätigkeit darf nicht durch die Nebentätigkeit in zeitlicher wie qualitativer Hinsicht beeinträchtigt werden. Zudem darf keine Interessenkollision zwischen beiden Berufen bestehen.

Auch können Regelungen zur Nebentätigkeit in den einschlägigen Tarif- und Arbeitsverträgen enthalten sein, was ein Blick in die jeweiligen Vertragsgrundlagen erforderlich macht. Hier findet man auch Informationen darüber, ob eine vorherige Genehmigung beim Hauptarbeitgeber erforderlich ist oder nicht. Sollten keinerlei arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen vorliegen, ist eine Anzeige der Nebentätigkeit beim Vorgesetzten nur erforderlich, wenn möglicherweise Interessen des Arbeitgebers betroffen sein könnten (Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber).

Spezielle Regelungen für Nebentätigkeiten finden sich vor allem im öffentlichen Dienst für Beamte und andere staatlichen Berufe. Einzelheiten ergeben sich aus der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV) und den einzelnen Landesbeamtengesetzen. In der Regel ist bei einer öffentlich-rechtlichen Anstellung aber die Nebentätigkeit von der zuständigen Dienststelle oder dem Dienstvorgesetzten zu genehmigen.