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Sexuelle Belästigung durch Vorgesetzten, was kann ich tun?
Nein, niemand muss dies hinnehmen. Dabei spielt es keine Rolle ob Frau oder Mann.
So entschied das Verwaltungsgericht Trier, dass ein Vorgesetzter, der in nicht hinnehmbarer Form seine Mitarbeiter belästigt, im Amt zurückgestuft werden kann.
Dieses Vergehen in nicht hinnehmbare Form liegt z.B. bereits dann vor, wenn der Vorgesetzte zu Treffen nach der Arbeit zur gemeinsamen Entspannung einlädt oder Kolleginnen nach der BH-Größe fragt. Dies ist stets vom Einzelfall abhängig, doch sollten Arbeitnehmer, die sich in unzumutbarem Maße belästigt fühlen, nicht zögern und andere Kollegen darauf aufmerksam machen, den Vorgesetzten höflich aber direkt abwehren und/oder falls auch das nicht wirkt, schliesslich die Geschäftsleitung informieren. Selbst wenn der Vorgesetzte später angibt und sich darauf beruft, er habe sich trotz dessen niemals in Sachentscheidungen beeinflussen lassen, spielt dies keine Rolle, so das Gericht.
Es sieht ein solches Verhalten des Vorgesetzten sogar als besonders schweres Dienstvergehen an, weil derjenige als Vorgesetzter ein Abhängigkeitsverhältnis gegenüber seinen Mitarbeitern ausnutzt (Verwaltungsgericht Trier, Az.: 3 K 143/08.TR). (js)
So entschied das Verwaltungsgericht Trier, dass ein Vorgesetzter, der in nicht hinnehmbarer Form seine Mitarbeiter belästigt, im Amt zurückgestuft werden kann.
Dieses Vergehen in nicht hinnehmbare Form liegt z.B. bereits dann vor, wenn der Vorgesetzte zu Treffen nach der Arbeit zur gemeinsamen Entspannung einlädt oder Kolleginnen nach der BH-Größe fragt. Dies ist stets vom Einzelfall abhängig, doch sollten Arbeitnehmer, die sich in unzumutbarem Maße belästigt fühlen, nicht zögern und andere Kollegen darauf aufmerksam machen, den Vorgesetzten höflich aber direkt abwehren und/oder falls auch das nicht wirkt, schliesslich die Geschäftsleitung informieren. Selbst wenn der Vorgesetzte später angibt und sich darauf beruft, er habe sich trotz dessen niemals in Sachentscheidungen beeinflussen lassen, spielt dies keine Rolle, so das Gericht.
Es sieht ein solches Verhalten des Vorgesetzten sogar als besonders schweres Dienstvergehen an, weil derjenige als Vorgesetzter ein Abhängigkeitsverhältnis gegenüber seinen Mitarbeitern ausnutzt (Verwaltungsgericht Trier, Az.: 3 K 143/08.TR). (js)
