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Was ist im Betriebsverfassungsrecht geregelt?

Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit und Ordnung des Betriebes im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es dient dem Arbeitnehmerschutz und beschränkt die Rechte des Arbeitgebers. Gesetzliche Grundlage ist vor allem das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), aber auch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Das Betriebsverfassungsrecht basiert auf dem Gedanken des betrieblichen Mitspracherechts der Arbeitnehmer bei der grundsätzlichen Organisation des Betriebes. Hierfür kann, je nach Betriebsgröße, ein Betriebsrat eingesetzt werden. Die Entscheidung darüber ob ein Betriebsrat gewählt wird liegt bei den Arbeitnehmern. Die Mindestbetriebsgröße für die Errichtung eines Betriebsrates beträgt 5 Arbeitnehmer, wovon 3 wählbar sein müssen (§ 1 Abs. 1 BetrVG).

Dem Betriebsrat obliegt es zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber zu vermitteln und schlichtend in problematischen Situationen einzugreifen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezieht sich auf die Bereiche der Betriebsordnung, Absprachen über Lohnzahlung, Arbeitszeit und Urlaub, die Verhinderung von Arbeitsunfällen durch Einrichtung von Schutzmaßnahmen und weitere Arbeitsablaufsmodalitäten (§§ 87 ff BetrVG). Der Betriebsrat ist auch Anlaufstelle für allgemeine Beschwerden der Arbeitnehmer und muss vom Arbeitgeber vor jeder geplanten Kündigung informiert werden (§ 102 BetrVG).

Das Betriebsverfassungsrecht beschränkt den Arbeitgeber somit in weiten Teilen seines eigentlichen Direktionsrechts und stellt ein Gleichgewicht der Kräfte im betrieblichen Umfeld her.

(BT, js)
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