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Welche Aufgaben erfüllen die Arbeitgeberverbände?

Arbeitgeberverbände sind Zweckgemeinschaften von Unternehmern, die sich aufgrund gemeinsamer Interessen zu einem Verband zusammengeschlossen haben. Diese Verbände fungieren als gemeinsames Sprachrohr einer gesamten Branche und geben tarif-, gesellschaftlich- und sozialpolitisch eine einheitliche Meinung zu bestimmten Themenbereichen ab.

Die Hauptaufgabe von Arbeitgeberverbänden sind Tarifvertragsverhandlungen mit den Arbeitnehmerverbänden. Aufgrund der einfacheren Handhabung werden so Flächentarifverträge geschlossen, die alle Arbeitnehmer im entsprechenden Branchenbereich binden.

Ein Unternehmer kann sich aber auch einem Arbeitgeberverband anschließen, ohne eine tarifvertragliche Bindung in den Vertragsverhandlungen mit den Arbeitnehmerverbänden schließen zu wollen. Man spricht dann von einer bloßen OT-Mitgliedschaft ("ohne Tarifbindung").

Letztlich kann ein Unternehmer jedoch auch aus dem Arbeitgeberverband austreten und individuell mit den Gewerkschaften sogenannte Haus-, oder Firmentarifverträge abschließen, was aber mühevoller sein wird, als sich unter dem Dachverband der Arbeitgeberverbände zu vereinigen.

In Deutschland existieren sowohl bundesweite, als auch regionale Arbeitgeberverbände. Als bundesweiter Dachverband existiert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), deren größtes Mitglied die Gesamtmetall ist.

(BT, js)
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