Sie sind hier: Ratgeber » Meine Rechte als Autofahrer » Abwrackprämie nicht bekommen: Was tun wenn die Umweltprämie erschöpft ist? Gibt es Wartelisten?
Werbung

Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen

Bewertung dieser Frage:

Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.

HilfreichNicht Hilfreich

Abwrackprämie nicht bekommen: Was tun wenn die Umweltprämie erschöpft ist? Gibt es Wartelisten?

Bei der Umweltprämie (auch Abwrackprämie oder Verschrottungsprämie genannt) handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss. Dieser wird gezahlt, wenn sich ein Neuwagen gekauft wird und gleichzeitig der Altwagen verschrottet wird. Der Staat schießt dabei 2.500 Euro zum Neuwagenkauf hinzu. Die Umweltprämie wurde im Rahmen des Konjunkturpaketes II beschlossen und gilt seit dem 14. Januar 2009.

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss das Altfahrzeug übrigens bereits verschrottet sein und das Neufahrzeug auf den Halter zugelassen sein. Das ist problematisch, wenn die Abwrackprämie erschöpft ist. Dann ist das Altfahrzeug bereits verschrottet - einen Zuschuss gibt es allerdings nicht mehr. Da der Antrag online gestellt wird, erfahren Sie direkt auf der Internetseite der BAFA, ob die Fördermittel erschöpft sind. Ist das der Fall, wird das Portal schließen. Allerdings gibt es eine Warteliste. Dann können andere Antragsteller nachrücken, wenn einem anderen der Zuschuss nicht bewilligt wurde. Diese Warteliste umfasst 15.000 Plätze. Wer also zuerst den Antrag stellt, der steht oben auf der Liste und wird bevorzugt behandelt. Der Antragsteller erhält dann eine E-Mail, in der ihm bestätigt wird, dass er sich auf der Warteliste befindet. Allerdings ist nicht ersehbar auf welchem Platz man sich befindet. Sollte man dann auch aus der Nachrückliste keine Fördermittel erhalten, so erhält man einen Ablehnungsbescheid. Gegen diesen kann man dann unter Umständen allerdings noch Widerspruch einlegen. (tw)
Haben Sie eine Frage?

Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft


,00 (mind. 20 €)
Für eine Frage in dieser Kategorie empfehlen wir einen Einsatz von ca. 35,00 €.
Unsicher? Wählen Sie einfach "Generelle Themen".
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
Rechtshop: Anwalt zum Festpreis beauftragen

Alle Produkte anzeigen
 
© 2011 law4life GbR - Bahrenfelder Chaussee 55, 22761 Hamburg,

nach oben ⇑