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Darf ich meine Vorfahrt im Straßenverkehr auch erzwingen?

Nein. In einer unklaren Verkehrssituation hat ein Autofahrer nicht das Recht, seine Vorfahrt zu erzwingen. Denn kommt es dadurch zum Unfall, trägt er eine Mitschuld; so entschied das Saarländische Oberlandesgericht. Es wies einem Autofahrer selbst bei einem massiven Vorfahrtsverstoß eines anderen Verkehrsteilnehmers doch noch 30 Prozent -und damit auch eine entsprechende Haftungsquote zu. Denn schließlich müsse jeder Verkehrsteilnehmer dazu beitragen, einen drohenden Unfall zu verhindern, auch wenn dieser durch den Fehler eines anderen Verkehrsteilnehmers verursacht werden würde (Saarländisches Oberlandesgericht, Az.: 4 U 409/06 – 132). (js)
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