Wie ein Fahrzeug zu führen ist, ist grundsätzlich in der StVZO geregelt, der Straßenverkehrszulassungsordnung. Danach muss der Fahrer zur Leitung eines Fahrzeugs geeignet sein, also auch dafür sorgen, dass er körperlich dazu in der Lage ist, ein Fahrzeug auch sicher zu führen. Kann er das nicht, handelt er ordnungswidrig und muss er mit einem Bußgeld rechnen. Ob man dabei auch barfuß ein Fahrzeug ordnungsgemäß bedienen kann, ist in den maßgeblichen Vorschriften nicht explizit geregelt. Zudem ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) die allgemeine Pflicht jedes Verkehrsteilnehmers geregelt, dass andere nicht gefährdet werden dürfen. Auch eine Verletzung dieser Vorschrift zieht ein Bußgeld nach sich. Ausdrücklich lässt sich ein Verbot, barfuß Auto zu fahren, allerdings nicht finden.
Nach alldem bleibt jedoch fraglich, ob ein sicheres Führen eines Autos ohne Schuhe möglich ist. Hier wird man trotz der fortgeschrittenen Technik in den heutigen Kraftfahrzeugen davon ausgehen müssen, dass es bei einem Fahren ohne Schuhe viel leichter zu einem Unfall oder Ähnlichem kommen kann und das Gefahrenpotential insoweit drastisch erhöht ist. Das Fahren ohne Schuhe gehört daher wohl nicht mehr zum ordnungsgemäßen Betrieb eines Kraftfahrzeugs, so dass im Regelfall zumindest dann von einer Ordnungswidrigkeit auszugehen ist, wenn es zu einer tatsächlichen Gefährdung des Verkehrs kommt; wird ein Unfall verursacht, kommt sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Ähnlichem in Betracht.
Zudem ist grundsätzlich auch zur eigenen Sicherheit davon abzuraten, ohne Schuhe Auto zu fahren. Ob ein Bußgeld fällig wird, hängt bei einer Kontrolle jedoch wohl in erster Linie von den Beamten im Einzelfall ab, die als Erste bewerten, ob tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Tritt allerdings tatsächlich ein Unfall ein, so hat der barfuß Fahrende eher schlechte Karten: abgesehen von einem möglichen Bußgeld wird eine eventuell bestehende Vollkaskoversicherung eine Zahlung für die am eigenen Wagen entstandenen Schäden wohl verweigern. Und auch für den Fall, dass derjenige, der ohne Schuhe fährt, nicht der Verursacher des Unfalls ist, wird die gegnerische Versicherung zumindest versuchen, nicht die volle Schadenssumme zu ersetzen und ein mögliches Mitverschulden festzustellen.

