Ja, dieses Recht hat er.
So entschied der Bundesgerichtshof, dass auch der Kfz-Sachverständige das Recht hat, sein Honorar für die Erstellung eines Schadensgutachtens mit einer Pauschale zu berechnen, die sich an der Schadenshöhe orientiert. Ebenso wie dies auch bei Rechtsanwälten und Notaren üblich ist.
Dadurch werden die Rechte eines geschädigten Autofahrers gestärkt, der nun bei einem unverschuldeten Unfall die Sachverständigenkosten von dem Unfallverursacher ersetzt verlangen kann.
