Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft
Werbung
Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen
Bewertung dieser Frage:
Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.
HilfreichNicht Hilfreich
HilfreichNicht Hilfreich
Schlagwörter: , , , , , ,
Führerschein: Probezeit - was bedeutet das?
Die Fahrerlaubnis auf Probe, oder kürzer auch Probezeit genannt bedeutet, dass Sie sich nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis, kurz Führerschein, für einen Zeitraum von 2 Jahren bewähren müssen. Dies regelt § 2a StVG. Die Probezeit wurde von der Bundesregierung eingeführt, um die Unfallzahlen der jungen Fahrer zu senken. In diesen 2 Jahren dürfen Sie als Führer keinen Verstoß gegen Verkehrsregeln begehen. Damit sind natürlich nicht alle geringfügigen Vergehen gemeint. Vielmehr stellen relevante Vergehen nur solche dar, die sich im Bußgeldbereich bewegen.
Die Probezeit muss man übrigens nur einmal durchlaufen. Erlangte man beispielsweise mit 16 bereits die Fahrerlaubnis Klasse A1, so wird bei einem späteren Führerschein (z.B. Klasse B oder A) keine weitere Probezeit gefordert. Für die Klassen L, M und T gilt die Probezeitregelung übrigens gar nicht. Hier wird sofort eine unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt. (JG, tw)
Die Probezeit muss man übrigens nur einmal durchlaufen. Erlangte man beispielsweise mit 16 bereits die Fahrerlaubnis Klasse A1, so wird bei einem späteren Führerschein (z.B. Klasse B oder A) keine weitere Probezeit gefordert. Für die Klassen L, M und T gilt die Probezeitregelung übrigens gar nicht. Hier wird sofort eine unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt. (JG, tw)