Geblitzt: Wie muss eine Geschwindigkeitsmessung erfolgen?

Eine Geschwindigkeitsmessung kann entweder durch Radar, Laser oder mobile Messgeräte erfolgen, wobei im Einzelnen verschiedene Verfahren und Geräte eingesetzt werden. Die Geeignetheit des jeweiligen Messverfahrens bzw. -geräts richtet sich nach der Art des Einsatzes, der Wetterverhältnisse und dem Standort. Durch ungeeignete oder falsche Anwendung der Messgeräte können daher Fehler bei der Messung auftreten, auf die sich in einem Einspruch gegen den späteren Bußgeldbescheid gestützt werden kann.

Es ist deshalb ratsam zu wissen, welche Vorrausetzungen eine Geschwindigkeitsmessung erfüllen muss, um eine fehlerfreien Anwendung gewährleisten zu können. Zunächst muss die tatsächliche Geschwindigkeit genau festgestellt und mit Toleranzabzug (3 km/h bei einer Geschwindigkeit unter 100 km/h und 3 % bei einer Geschwindigkeit über 100 km/h) angeben werden. Das Gerät muss vor seinem Einsatz auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft werden. Die Bedienungsanleitung muss beachtet und eingehalten worden sein. Bei Radarmessgeräten muss es sich um ein zugelassenes und geeichtes (die Gültigkeitsdauer der Eichung darf nicht überschritten werden) Gerät handeln, dass der jeweiligen Messstrecke angepasst worden ist. Die Einhaltung dieser Punkte ist durch die Polizei zu dokumentieren.

Werden diese Richtlinien bei der Geschwindigkeitsmessung nicht beachtet, muss das Ergebnis zwar nicht zwingend fehlerhaft und damit nicht verwertbar sein; aufgrund der unsicheren Beweislage kommt es jedoch meist zur Einstellung des Verfahren. Um zu überprüfen, ob die jeweiligen Anforderungen eingehalten wurden, ist nach Erhalt des Anhörungsbogens durch einen Anwalt Akteneinsicht zu fordern.