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Gibt es Versicherungsschutz, wenn ich einem Reh auf der Fahrbahn ausweiche?

Das hängt zunächst von der jeweiligen Versicherung ab.
Die herkömmlichen Versicherungsleistungen umfassen jedoch auch Wildtierunfälle. So entschied das Landgericht Frankfurt am Main, dass der Autofahrer in einem solchen Falle nicht einmal den Unfall bei der Polizei anzeigen muss. Im dem Fall wich der Autofahrer einem Reh aus, kam von der Landstraße ab und kollidierte anschließend mit einem Baum. Seine Versicherung wollte trotz Totalschaden lediglich den Glassschaden ersetzen, da forderte er gerichtlich den gesamten Schaden. Die Argumentation der Versicherung „es hätte sich auch um einen Elch handeln können“ wies das Gericht mit der Begründung zurück, dass zunächst ein Zeuge aussagte, ein Reh oder Hirsch stand auf der Straße und weiterhin, dass Elche für gewöhnlich in Deutschland nicht anzutreffen seien.
So gab das Gericht dem Autofahrer recht (Landgericht Frankfurt am Main, 21.12.2005, Az.: 2-23 O 301/05). (js)
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