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Habe ich Vorfahrt, wenn ich aus einer verkehrsberuhigten Zone komme, die in eine Hauptstraße mündet?

Wer aus einer verkehrsberuhigten Zone kommend auf eine Hauptstraße einbiegt hat stets auf Vorfahrt zu achten. Selbst wenn die Straße nach der verkehrsberuhigten Zone nach 10 Meter oder 30 Metern in eine Hauptstraße mündet, so entschied der Bundesgerichtshof. Er lehnte die Klage eines Autofahrers ab, der von seinem Unfallgegner mit der Begründung „rechts vor links“ Schadensersatz verlangte. Das Gericht begründete die Entscheidung mit der Aussage, dass „Fahrer die aus einer verkehrsberuhigten Zone kommen, keine Vorfahrt haben. Auch dann nicht, wenn zwischen dem Schild „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und der Hauptstraße bis zu 30 Meter liegen“ (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 8/07). (js)
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