Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft
Werbung
Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen
Bewertung dieser Frage:
Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.
HilfreichNicht Hilfreich
HilfreichNicht Hilfreich
Hafte ich für Folgeschäden des "Hintermannes", bei auf der Autobahn liegenden Gegenständen?
Nicht unbedingt. Überholt ein Autofahrer, überfährt dabei z.B. eine Holzlatte auf der Autobahn mit ca. 150 km/h und beschädigt dadurch das nachfolgende Auto mit dessen Holzsplittern, so ist der Autofahrer nicht unbedingt auch für die Schäden des anderen Autos verantwortlich. Ein solcher Fall sei ein unabwendbares Ereignis," so die Richter des Landgerichts Hof. Die so genannte Halterhaftung sei in solchen Fällen außer Kraft gesetzt. Schliesslich müsse der Autofahrer nicht damit rechnen, dass auf der Autobahn ein solches Hindernis in Form eines Holzstücks liegt.
Zudem sei weder ein mit Holzbrettern beladener LKW vorausgefahren, noch hätten sie eine Baustelle durchfahren. Dabei rechtfertige die hohe Geschwindigkeit allein eben nicht sogleich eine Haftung des Autofahrers (Landgericht Hof, Az.: 12 O 383/01). (js)
Zudem sei weder ein mit Holzbrettern beladener LKW vorausgefahren, noch hätten sie eine Baustelle durchfahren. Dabei rechtfertige die hohe Geschwindigkeit allein eben nicht sogleich eine Haftung des Autofahrers (Landgericht Hof, Az.: 12 O 383/01). (js)