Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft
Werbung
Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen
Bewertung dieser Frage:
Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.
HilfreichNicht Hilfreich
HilfreichNicht Hilfreich
Schlagwörter: , , , , , , ,
Hat ein Taxifahrer das Recht mich festzuhalten, wenn ich die Fahrt nicht bezahle?
Ja, das hat er; so entschied das Amtsgericht in Grevenbroich. Kommt es dazu, dass ein Taxiinsasse es nicht einsieht für seine Fahrt zu bezahlen, so haben Taxifahrer generell das Recht zahlungsunwillige Fahrgäste so lange festzuhalten, bis die Polizei eintrifft. Wehrt sich der Gast dabei und verletzt den Taxifahrer dadurch, so handelt es sich dabei keinesfalls um Notwehr im Sinne des § 32 StGB, sondern gar um Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB. Das Gericht verurteilte einen zahlungsunwilligen Fahrgast, der seine Festnahme als Freiheitsberaubung empfand und dadurch eine Prügelei verursachte zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro (Amtsgericht Grevenbroich, Az.: 5 Ds 6 Js 136/00).
(js)