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Hat ein Taxifahrer das Recht mich festzuhalten, wenn ich die Fahrt nicht bezahle?

Ja, das hat er; so entschied das Amtsgericht in Grevenbroich. Kommt es dazu, dass ein Taxiinsasse es nicht einsieht für seine Fahrt zu bezahlen, so haben Taxifahrer generell das Recht zahlungsunwillige Fahrgäste so lange festzuhalten, bis die Polizei eintrifft. Wehrt sich der Gast dabei und verletzt den Taxifahrer dadurch, so handelt es sich dabei keinesfalls um Notwehr im Sinne des § 32 StGB, sondern gar um Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB. Das Gericht verurteilte einen zahlungsunwilligen Fahrgast, der seine „Festnahme“ als Freiheitsberaubung empfand und dadurch eine Prügelei verursachte zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro (Amtsgericht Grevenbroich, Az.: 5 Ds 6 Js 136/00). (js)
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