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Ist die Handynutzung während der Fahrt generell verboten oder nur das Telefonieren?
Das Oberlandesgericht Hamm unterstützte hier ein generelles Verbot. So spielt es keinerlei Rolle, ob man mit dem Handy während der Fahrt (natürlich als Fahrer des Wagens) telefoniert oder stattdessen eine gespeicherte Telefonnummer vom Display abliest, beides sei strengstens verboten.
So gilt jegliche Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, sobald er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält. Umfasst vom Begriff des Benutzens seien sämtliche Bedienfunktionen (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWi402/06). (js)
So gilt jegliche Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, sobald er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält. Umfasst vom Begriff des Benutzens seien sämtliche Bedienfunktionen (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWi402/06). (js)
