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Kann ich meine Punkte in Flensburg einsehen?

Ein Autofahrer hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf. So entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, dass „selbst wenn es eine solche Mitteilung gebe, die Führerscheinstelle aber nicht an den Inhalt der Auskunft gebunden sei.“ Dadurch könne der Autofahrer daraus keine Rechte für sich ableiten.
Die Führerscheinstelle teilte einem Autofahrer seinen angeblichen Punktestand „informatorisch.“ Das Gericht sprach ihm jedoch seinen Anspruch ab, indem sie erklärte, dass „die Mitteilung der Behörde lediglich Informationszwecken diene und damit keine Verbindlichkeit habe.“ Folglich habe der Autofahrer auch keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf eine verbindliche Auskunft des Bundesamts über seinen „Punktestand“ (Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Az.: 12 E 784/01(1)). (js)
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