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Kann ich mich auf ein "technisch einwandfrei" des Gebrauchtwagenhändlers verlassen?
Ja, man kann die Aussage des Gebrauchtwagenhändlers, dass der Wagen „technisch einwandfrei“ ist, als „verbindliche Zusicherung“ verstehen, so entschied das Saarländische Oberlandesgericht.
Lässt sich also der Kunde von dieser Aussage des Gebrauchtwagenhändlers überzeugen, vertraut darauf und kauft den Wagen, so muss sich der Käufer auch darauf verlassen können. Macht ihm stattdessen der Wagen dann dauernd nur „¨rger,“ kann er seinen Händler auf Schadensersatz verklagen. Das Gericht unterstrich schließlich die Aussage, dass „allgemeine Anpreisungen nicht als verbindliche Zusicherung zu werten sind“. Doch wenn der Verkäufer bestätige, der Wage sei technisch einwandfrei, dürfe der Käufer dann auch davon ausgehen, dass der Verkäufer dies auch garantiere (Saarländische Oberlandesgericht, Az.: 4 U 524/97 – 145). (js)
Lässt sich also der Kunde von dieser Aussage des Gebrauchtwagenhändlers überzeugen, vertraut darauf und kauft den Wagen, so muss sich der Käufer auch darauf verlassen können. Macht ihm stattdessen der Wagen dann dauernd nur „¨rger,“ kann er seinen Händler auf Schadensersatz verklagen. Das Gericht unterstrich schließlich die Aussage, dass „allgemeine Anpreisungen nicht als verbindliche Zusicherung zu werten sind“. Doch wenn der Verkäufer bestätige, der Wage sei technisch einwandfrei, dürfe der Käufer dann auch davon ausgehen, dass der Verkäufer dies auch garantiere (Saarländische Oberlandesgericht, Az.: 4 U 524/97 – 145). (js)

