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Kann ich selbständig einen Kfz-Sachverständigen einschalten?
Zunehmend versuchen heutzutage die Haftpflichtversicherer alleine zu bestimmen, ob und wann ein Kfz-Sachverständiger eingeschaltet werden soll und wann nicht. Und leider setzen sich viele Geschädigte diesem Druck aus und verzichten damit letztendlich auf Rechte, die ihnen alleine zustehen.
Der Bundesgerichtshof entschied hierzu, dass es keinesfalls entscheidend sei, ob „der gegnerische Haftpflichtversicherer auf einen Sachverständigen verzichtet“, stattdessen hat der Geschädigte nach geltendem Recht die Möglichkeit, in jedem Fall einen entsprechenden Sachverständigen seines Vertrauens einzuschalten.
Und genau auf dieses Recht sollte er auf keinen Fall verzichten, wenn dieser auch sicherstellen will, Schadensersatz in voller Höhe zu erhalten (Bundesgerichtshof, 04.04.2006, Az.: X ZR 80/05; X ZR 122/05). (js)
Der Bundesgerichtshof entschied hierzu, dass es keinesfalls entscheidend sei, ob „der gegnerische Haftpflichtversicherer auf einen Sachverständigen verzichtet“, stattdessen hat der Geschädigte nach geltendem Recht die Möglichkeit, in jedem Fall einen entsprechenden Sachverständigen seines Vertrauens einzuschalten.
Und genau auf dieses Recht sollte er auf keinen Fall verzichten, wenn dieser auch sicherstellen will, Schadensersatz in voller Höhe zu erhalten (Bundesgerichtshof, 04.04.2006, Az.: X ZR 80/05; X ZR 122/05). (js)

