Keine Winterreifen am Auto, welche Strafe droht?

Der Verstoß gegen die Winterreifenpflicht ist zukünftig mit einem Bußgeld in Höhe von 40 € bedroht statt wie bisher mit 20 €; sollte aufgrund der Nichtbefolgung zudem eine Gefährdung des Verkehrs auftreten oder wird ein anderer Fahrer auch nur behindert, muss der Verursacher sogar mit einem Bußgeld von 80 € und einen Punkt beim Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. Auch hier hat sich die Strafe gegenüber der alten Rechtslage um 40 € erhöht.

Die neuen Bußgeldvorschriften gelten allerdings erst ab Inkrafttreten des neuen Änderungsgesetzes zur Straßenverkehrsordnung, mit dem in den nächsten Tagen zu rechnen ist. Zu beachten ist, dass nicht nur Autofahrer bei einem Verstoß mit einem Bußgeld rechnen müssen: auch LKW-, Bus- oder Motorradfahrer sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen mit Winterreifen zu versehen. Ebenso gilt die Regelung für ausländische Verkehrsteilnehmer, die auf deutschen Straßen unterwegs sind.

Eng begrenzte Ausnahmen von der Pflicht gelten lediglich für land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, deren Bereifung ohnehin ein breiteres Profil aufweist, sowie für schwere Nutzfahrzeuge, also LKW und Busse bestimmter Klassen, die nur auf die Antriebsachsen Winterreifen montieren müssen.