Eine gesetzliche Vorgabe, zu welchem Zeitpunkt Reifen, egal ob Sommer- oder Winterreifen, aufgrund ihres Alters ausgetauscht werden müssen, fehlt. Eine solche würde auch kaum zu tragbaren Ergebnissen führen: eine feste Frist wäre aufgrund der vielen verschiedenen Fabrikate auf dem Reifenmarkt nur schwer durchsetzbar, und eine gesetzliche Umschreibung der Mängel, derentwegen ein Reifenwechsel durchgeführt werden müsste, würde kaum der notwendigen Abstraktheit eines Gesetzes entsprechen.
Dementsprechend ist das Fahren mit so beschaffenen Reifen auch nicht mit einem Bußgeld bedroht, allerdings nur solange andere gesetzliche Vorschriften nicht verletzt sind, insbesondere eine ausreichende Profiltiefe der Reifen gewährleistet ist. Jedoch sollten die Reifen zur eigenen Sicherheit und zur Unfallprophylaxe kontrolliert und gewechselt werden, falls poröse Stellen, Risse oder Beulen auftauchen. Experten empfehlen einen Reifenwechsel spätestens nach einem Reifenalter von acht Jahren, da auch Reifen, die lediglich gelagert und nicht verwendet werden, altern und an Sicherheit einbüßen.

