Müssen an einem Mietwagen Winterreifen sein?

Nicht der Halter, also derjenige, der im Fahrzeugbrief als solcher eingetragen ist, sondern der Fahrer des PKW ist für die Einhaltung der Winterreifenpflicht verantwortlich; das Gesetz stellt nämlich auf das Fahren als solches ab, nicht auf die Haltereigenschaft. Daher muss auch der Fahrer dafür haften, wenn an einem Mietwagen keine Winterreifen montiert sind, und nicht das Mietwagenunternehmen, das das Fahrzeug vermietet. Eine andere Frage ist, ob dem Fahrer eines Mietwagens unter Umständen zivilrechtliche Ausgleichsansprüche gegen die Mietwagenfirma zuständen; jedoch wäre ein solches Vorgehen jedenfalls mit großem Aufwand verbunden und der Ausgang ungewiss.

Darüber hinaus besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Überlassung eines wintertauglichen Autos. Man sollte sich also vor einer Fahrt auch zur eigenen Sicherheit vergewissern, ob Winterreifen aufgezogen sind und im Zweifelsfall den angebotenen Wagen zurückweisen. Zudem sollte schon bei der Reservierung des Kfz ausdrücklich auf Winterreifen bestanden werden; zwar wird dies teils als gebührenpflichtige Sonderleistung behandelt, jedoch besteht ansonsten die Gefahr, dass bei der Abholung des Mietwagens das Unternehmen wegen gefährlicher Straßenverhältnisse auch die Ausgabe eines Wagens mit Sommerreifen verweigert. Ob der Wagen mit gesetzeskonformen Winterreifen bestückt ist, lässt sich anhand der "M+S"-Kennzeichnung beziehungsweise dem Schneeflockensymbol auf den Reifen erkennen.