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Muss ich die Leerfahrt eines Abschleppfahrzeugs bezahlen?
Man kennt die Situation, in der man zu seinem parkenden Fahrzeug zurückkehrt und plötzlich die Polizei vorfindet, die einem mitteilt, sie hätte bereits einen Abschleppwagen bestellt und selbst wenn man das Auto noch wegfahren würde, man für die Leerfahrtkosten des Abschleppwagens (hier immerhin 180 ) aufkommen muss.
All das Flehen und Bitten hilft meistens nichts und so wird man schließlich zur Kasse gebeten. Diese Situation hat das Verwaltungsgericht Ansbach nun einmal für alle Autofahrer durchleuchtet und entschieden, dass ein Autofahrer, der sein Auto rechtzeitig entfernt, obwohl die Polizei ihm mitteilte, dass ein Abschleppfahrzeug bereits bestellt sei, die Leerfahrt nur dann bezahlen muss, wenn die Polizei auch nachweisen kann, dass der Abschleppwagen wirklich unterwegs gewesen ist. (Verwaltungsgericht Ansbach, Az.: An 5 K 98/00562). (js)
All das Flehen und Bitten hilft meistens nichts und so wird man schließlich zur Kasse gebeten. Diese Situation hat das Verwaltungsgericht Ansbach nun einmal für alle Autofahrer durchleuchtet und entschieden, dass ein Autofahrer, der sein Auto rechtzeitig entfernt, obwohl die Polizei ihm mitteilte, dass ein Abschleppfahrzeug bereits bestellt sei, die Leerfahrt nur dann bezahlen muss, wenn die Polizei auch nachweisen kann, dass der Abschleppwagen wirklich unterwegs gewesen ist. (Verwaltungsgericht Ansbach, Az.: An 5 K 98/00562). (js)