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Spielt es bei einer Beschädigung meines Wagens eine Rolle, ob ich falsch geparkt habe oder nicht?
Das Amtsgericht Königs Wusterhausen verhandelte einen Fall, in dem ein hochspringender Hund an einem falsch geparkten Auto Lackkratzer verursachte. Der Halter des falsch parkenden Autos verlangte von der Hundehalterin Schadensersatz. Dieser wurde ihm auch zugesprochen. Die Richter entschieden, dass selbst die Tatsache, dass das Auto verbotswidrig geparkt war, der Beklagten nicht weiterhilft. So begründeten sie ihre Entscheidung damit, dass das Verhalten des Hundes selbst dann nicht gerechtfertigt gewesen wäre, wenn dieser sich durch den Parkverstoß in seinem Rechtsgefühl verletzt gesehen hätte. Er hätte vielmehr solange vor dem Falschparker bellen müssen, bis eine Politesse auf ihn aufmerksam geworden wäre (Amtsgericht Königs Wusterhausen, Az.: 20 C 55/01).
(js)
