Über Rot gefahren - verliere ich den Führerschein?

Neben den recht hohen Geldbußen kann das Überqueren einer roten Ampel auch empfindliche andere Folgen haben. Ein Fahrverbot wird beim Überfahren einer roten Ampel nämlich im Grundsatz nur dann nicht ausgesprochen, wenn die Überfahrt innerhalb einer Sekunde nach Beginn der Rotphase stattgefunden hat und weder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer noch ein Sachschaden aus der unberechtigten Überquerung resultieren. In allen anderen Fällen wird grundsätzlich ein Fahrverbot von einem Monat Dauer ausgesprochen.

Allerdings gilt auch hier, dass gerade bei Rotampelverstößen die Beweislage wohl eher schwer ist; dem Verstoßenden wird die unerlaubte Überquerung meist nicht nachzuweisen sein, wenn die Kreuzung nicht gerade videoüberwacht ist oder sich ein Unfall ereignet.Neben dem grundsätzlichen Fahrverbot gilt zu beachten, dass bei festgestellten Rotampelverstößen innerhalb der ersten Sekunde nach Beginn der Rotphase ohne Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung drei, bei allen anderen Verstößen sogar vier Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. Vor diesem Hintergrund müssen Fahrer, die ohnehin schon durch ein hohes Punktekonto bei der "Verkehrssünderkartei" vorbelastet sind, bei Verstößen einen Entzug ihrer Fahrerlaubnis befürchten.