Das Überqueren einer roten Ampel gehört wohl neben der Geschwindigkeitsüberschreitung zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr. Dabei ist gerade hier mit relativ hohen und drastischen Strafen beziehungsweise Bußgeldern zu rechnen. Grundsätzlich kommt es im konkreten Fall darauf an, wie lange die überfahrene Ampel bereits Rot gezeigt hat; danach bemisst sich das Bußgeld und etwaige Nebenfolgen wie beispielsweise ein Entzug der Fahrerlaubnis.
So ist, wenn der Fahrer die Fahrbahn mit einer Ampel innerhalb einer Sekunde überquert, nachdem diese auf Rot geschaltet wurde, mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro zu rechnen. Dieses Bußgeld kann sich auf 200 Euro erhöhen, wenn es bei der Überquerung zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, beispielsweise Fußgänger aus dem Weg springen müssen oder ein Unfall nur aus Zufall verhindert wird. Noch teurer wird es, wenn tatsächlich ein Sachschaden eingetreten ist, also zum Beispiel ein anderes Auto beim Abbiegevorgang in Mitleidenschaft gezogen wird; dann kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 240 Euro die Folge sein. Hinzu kommt natürlich die Haftung für den verursachten Schaden.
Noch höhere Bußgelder werden fällig, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot zeigt: die Grundgeldbuße beträgt in diesem Fall 200 Euro, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt, sogar 320 Euro. Wird zusätzlich ein Sachschaden verursacht, sind 360 Euro zu zahlen.
Unabhängig von den bloßen Zahlen ist es allerdings im konkreten Fall wohl meist fraglich, ob der jeweilige Tatbestand auch tatsächlich verwirklicht wurde, ob die Ampel also beispielsweise überhaupt Rot gezeigt hat und wenn ja, wie lange. Da längst nicht alle Ampelkreuzungen videoüberwacht sind, ist die Beweislage im Regelfall schwierig.

