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Verkehrsunfall beim Spurwechsel - wer haftet?

Wechselt ein Autofahrer die Fahrspur, so haftet er grundsätzlich auch für einen Verkehrsunfall, der durch den Spurwechsel entsteht. Dann spricht der sogenannte Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der die Spur wechselnde nicht die nötige Sorgfalt beachtet hat. Kann er diese Vermutung nicht wiederlegen, indem er beispielsweise eindeutige Zeugenaussagen vorbringt, so muss er haften. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden und führt dazu aus: "Denn steht ein Verkehrsunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel eines Kraftfahrzeuges, so spricht der Anschein für eine schuldhafte Verursachung durch den Fahrer des die Spur wechselnden Fahrzeugs"(OLG Saarbrücken, 08.04.2008, 4 U 352/07-117).

Eine Haftung tritt aber nicht nur dann ein, wenn die Fahrzeuge sich unmittelbar berühren. Auch wenn derjenige zu einer Gefahrbremsung veranlasst wird, auf dessen Spur gewechselt wird, muss der die Spur wechselnde zahlen. So entschied das Kammergericht Berlin, als ein Mercedes-Fahrer von Tempo 200 herabbremsen musste, weil vor ihm ein langsameres Auto auf seine Spur wechselte. Dabei geriet der Mercedes ins Schleudern und erlitt einen erheblichen Sachschaden. Das Gericht urteilte, dass der die Spur wechselnde vollen Ersatz leisten müsse, obwohl die Fahrzeuge sich nicht berührten (Kammergericht Berlin, 11.10.1999, Az.: 12 U 2814/98).

Wechseln beide Fahrer die Spur und kollidieren deshalb auf dem mittleren Fahrstreifen, so trifft jeden Fahrer eine 50%ige Mitschuld, da keinem der Fahrzeuge der Vorrang gebührt. (tw)
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