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Verkehrsunfall: Gegnerische Versicherung will Mietwagenkosten nicht tragen. Was tun?
Sobald ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr fahrbereit ist, muss die gegnerische Versicherung grundsätzlich die anfallenden Mietwagenkosten für einen PKW der gleichen Klasse tragen. Hierbei wird manchmal ein Abzug von 15 % gemacht, den der Geschädigte selber tragen muss da sein Wagen in der Zeit der Reparatur keinem Verschleiß unterliegt.
Wenn die Versicherung die Zahlung der Mietkosten verweigert, kann es daran liegen, dass man zuvor Wenigfahrer war und gelegentliche Taxinutzungen günstiger wären. Auch werden dererlei Kosten meist nur für einen Zeitraum von höchstens 14 Tagen ersetzt, da 2 Wochen grundsätzlich ausreichen, um den eigenen unfallgeschädigten Wagen wieder herzurichten.
Eine weitere Möglichkeit warum die Versicherung die Zahlung verweigert, wäre, dass man noch keine gültige Rechnung des Mietwagenunternehmens nachgewiesen hat. Die Versicherung muss nämlich erst dann zahlen, wenn die Pflicht zur Zahlung fällig ist. Dies geschieht, indem sie der Versicherung die Rechnung der Werkstatt bzw. des Mietwagenhändlers zukommen lassen.
Verweigert die gegnerische Versicherung trotzdem die Zahlung, kann zunächst schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Hierbei sollte noch auf die grundsätzliche Zahlungspflicht der gegnerischen Versicherung gem. § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hingewiesen werden. Verweigert die Versicherung weiterhin die Begleichung der Mietwagenkosten, wäre die Konsultierung eines Rechtsanwaltes angebracht der gegebenenfalls mit einem Schriftsatz und einer Mahnung den nötigen Nachdruck verleiht.
(BT, tw)