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Verkehrsunfall - was tun?

Nach einem Verkehrsunfall sollte man einige Dinge beachten um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Zunächst sollte man überhaupt anhalten und am Unfallort verweilen. Anderenfalls würde man sich gem. § 142 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen. Man muss ermöglichen dem Unfallgegner Feststellungen über den Unfallhergang und die anderen Beteiligten zu treffen.

Weiterhin sollte die Unfallstelle gesichert werden, das heißt das Warndreieck aufstellen und gegebenenfalls erste Hilfe leisten. Bei Unfällen mit erheblichen Personen- oder Sachschäden ist es zudem angebracht, die Polizei einzuschalten um ein Unfallprotokoll erstellen zu lassen als Grundlage für mögliche rechtliche Schritte.

Daten des Unfallgegners einholen

Die Unfallbeteiligten sollten ihre wichtigsten Daten wie Name, Anschrift, Versicherung und Autokennzeichen austauschen. Soweit vorhanden sollte man auch Beweismittel sichern, Namen von Zeugen notieren und gegebenenfalls Fotos von der Unfallstelle machen. Man sollte jedoch beachten, vor Ort keinerlei Schuldanerkenntnis abzugeben oder sogar ein entsprechendes Schriftstück zu unterschreiben. Dies könnte den Versicherungsschutz aufheben.

Innerhalb einer Woche sollte man auch der eigenen Versicherung eine Schadensanzeige mitteilen. Bei geringen Schäden ist es aber angebracht dies nicht zu tun, wenn man sich den Schadensfreiheitsrabatt erhalten möchte.

(BT, tw)
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