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Verkehrsverstoß in der Probezeit: Wird der Führerschein entzogen?

Nein, der Führerschein wird nicht bei jedem Verstoß in der Probezeit entzogen. Zunächst einmal soll dem Probanden die Chance gegeben werden, sich trotz eines Verstoßes weiter zu bewähren.

Ansonsten ist der Entzug des Führerscheins dreistufig ausgestaltet. Kommt es innerhalb der Probezeit zu einer rechtskräftigen Entscheidung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die in das Verkehrszentralregister einzutragen ist (d.h. mindestens Bußgeldbescheid (€ 40,-) und hat der Inhaber der Fahrerlaubnis im Rahmen der Straftat oder Ordnungswidrigkeit gemäß der Anlage zu § 12 FeV eine schwerwiegende (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (B-Verstöße) begangen, ist ein Aufbauseminar angezeigt. Zusätzlich verlängert sich die Probezeit.

Bei einem weiteren Verstoß nach dem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit verwarnt die Fahrerlaubnisbehörde den Verkehrsteilnehmer und legt ihm innerhalb von zwei Monaten die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahe.

Kommt es innerhalb dieser zwei Monats Frist zu einem weiteren Verstoß im Rahmen des § 12 FeV, so wird der Führerschein entzogen. (JG, tw)

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