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Zu schnell gefahren: Was sind die Folgen?
Wurde man beim zu schnell fahren geblitzt, wird es meist teuer. Je nach Höhe der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit droht ein Bußgeld von 10 Euro (bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h, außerorts) bis zu 680 Euro (bei einer Überschreitung von mehr als 70 km/h, innerorts). Dazu fallen ab einer Überschreitung von 21 km/h zusätzlich ein bis vier Punkte in Flensburg an. Ab einer Überschreitung von 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts wird ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten verhängt. Dabei ist zu beachten, dass die Angaben im Bußgeldkatalog nur Regelsätze sind. Im Einzelfall können die Strafen daher auch anders ausfallen. Als Kriterien für eine Abweichung von den Regelsätzen werden bereits vorhandene Eintragungen im Verkehrszentralregister sowie die Schwere der Schuld herangezogen.
Das Verfahren selbst läuft wie folgt ab: Bei einer Geldbuße von bis zu 35 Euro wird ein Verwarnungsverfahren eingeleitet. Das bedeutet, dass nur das Bußgeld überwiesen werden muss und der Verstoß keine weiteren Folgen und Kosten nach sich zieht. Die Überweisung muss allerdings innerhalb einer Woche nach Zugang des Verwarnungsgeldbescheides erfolgen. Geschieht dies nicht, wird ebenso wie bei einer Geldbuße über 35 Euro ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Dabei wird zunächst ein Anhörungsbogen zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit versand. Bis auf die Angaben zur Person müssen aufgrund des Zeugnisverweigerungsrechts keine weiteren Angaben gemacht werden. Dies gilt ebenso für nahe Angehörige und Verlobte und auch im Falle einer persönlichen Befragung. Wird der Vorwurf nicht anerkannt, führt die zuständige Behörde regelmäßig weitere Ermittlungen durch, die aufgrund des Radarfotos oft zum richtigen Täter führen können.
Es folgt der Bußgeldbescheid mit Angaben zur Höhe des Bußgeldes, den dazukommenden Verwaltungsgebühren und den sonstigen rechtlichen Folgen. Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen und ohne Begründung Einspruch eingelegt werden. Das Verfahren wird dann über die Staatsanwaltschaft ans Gericht weitergeleitet.
(VK, js)