Sie sind hier: Ratgeber » Meine Rechte als Bankkunde » Kreditkarten-Missbrauch, was tun? Wer zahlt für den abgebuchten Betrag?
Werbung

Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen

Bewertung dieser Frage:

Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.

HilfreichNicht Hilfreich

Kreditkarten-Missbrauch, was tun? Wer zahlt für den abgebuchten Betrag?

Werden von der Kreditkarte Zahlungen abgebucht, die gar nicht getätigt wurden, so stellt sich die Frage wer für den Kreditkarten-Missbrauch aufkommen muss. Erst einmal sollte man der Zahlung - aus Beweisgründen am besten schriftlich - widersprechen. Grundsätzlich haftet dann die Bank für alle Fehlbuchungen nach § 675u BGB. Das ist nur dann anders, wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Dann bleibt der Kunde auf seinem Schaden sitzen. Grobe Fahrlässigkeit liegt in der Regel vor, wenn der Kunde die PIN und die Kreditkarte zusammen aufbewahrt - oder gar die PIN auf der Kreditkarte vermerkt hat. Dann bleibt dem Kunden nichts anderes übrig, als zu beweisen dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Dieses ist allerdings nicht ganz so schwer, wie angenommen. Kann der Bankkunde beispielsweise darlegen dass er am Vortag vor dem Diebstahl und Missbrauch der Karte Geld am Automaten abgehoben hat und ihm dabei jemand über die Schulter geschaut hat, um die PIN abzuschreiben, so reicht das aus. Dass man ausgespäht wird ist nämlich nicht grob fahrlässig. (tw)
Haben Sie eine Frage?

Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft


,00 (mind. 20 €)
Für eine Frage in dieser Kategorie empfehlen wir einen Einsatz von ca. 35,00 €.
Unsicher? Wählen Sie einfach "Generelle Themen".
 
 
© 2011 law4life GbR - Bahrenfelder Chaussee 55, 22761 Hamburg,

nach oben ⇑