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Wie lange darf eine Überweisung maximal dauern? Rechte bei verspäteter Überweisung?
Wie lange eine Überweisung maximal dauern darf hängt davon ab, wohin sie gehen soll. Grundsätzlich gilt aber, dass die Überweisung "baldmöglichst" bewirkt werden muss. Das ergibt sich aus § 676a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Welche Fristen genau gelten hängt vom Zahlungsziel ab:
EU-Überweisungen in Euro: 5 Werktage
Inlandsüberweisungen: 3 Bankgeschäftstage (Montag - Freitag)
Interne Überweisung von einer Bankzweigstelle zu einer anderen: binnen eines Bankgeschäftstages
Die Frist beginnt, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Ablauf des Tages, an dem der Name des Begünstigten, sein Konto, sein Kreditinstitut und die sonst zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben dem überweisenden Kreditinstitut vorliegen. Ferner muss ein ausreichendes Guthaben vorhanden sein oder ein ausreichender Kredit eingeräumt sein.
Hält die Bank diese Fristen nicht ein, so muss sie den Geldbetrag für die Dauer der Verzögerung verzinsen, es sei denn dass die Verzögerung auf den Kunden zurückgeht. Das regelt § 676b BGB. Der Zinssatz beträgt dabei fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dieser beträgt momentan (Stand: 1.11.2008) 3,19% (Basiszinssatz). Daher muss die Bank 8,19% Zinsen bei Verspätungen zahlen. (tw)
EU-Überweisungen in Euro: 5 Werktage
Inlandsüberweisungen: 3 Bankgeschäftstage (Montag - Freitag)
Interne Überweisung von einer Bankzweigstelle zu einer anderen: binnen eines Bankgeschäftstages
Die Frist beginnt, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Ablauf des Tages, an dem der Name des Begünstigten, sein Konto, sein Kreditinstitut und die sonst zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben dem überweisenden Kreditinstitut vorliegen. Ferner muss ein ausreichendes Guthaben vorhanden sein oder ein ausreichender Kredit eingeräumt sein.
Hält die Bank diese Fristen nicht ein, so muss sie den Geldbetrag für die Dauer der Verzögerung verzinsen, es sei denn dass die Verzögerung auf den Kunden zurückgeht. Das regelt § 676b BGB. Der Zinssatz beträgt dabei fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dieser beträgt momentan (Stand: 1.11.2008) 3,19% (Basiszinssatz). Daher muss die Bank 8,19% Zinsen bei Verspätungen zahlen. (tw)
