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Was kann im Erbvertrag geregelt werden?

Ein Erbvertrag unterliegt wie jeder andere Vertrag grundsätzlich der Vertragsfreiheit, die Vertragsparteien können also mit dem Vertrag jeden Gegenstand regeln. Zu beachten ist lediglich, dass der Vertrag mindestens eine bindende Verfügung enthalten muss. Daneben können aber auch mehrere weitere einseitige Pflichten des Erblassers enthalten sein. Wenn jedoch nur einseitige Pflichten des Erblassers enthalten sind, dann liegt kein Erbvertrag, sondern ein widerrufliches Testament vor.
Oft verpflichtet sich im Erbvertrag eine Person (in der Regel der zukünftige Erbe) zur Erbringung bestimmter Leistungen zu Lebzeiten des Erblassers, zum Beispiel zur Versorgung und Pflege des Erblassers. Es kann aber auch etwas anderes vereinbart werden.
(PU, tw)
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