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Wo Erbschein beantragen? Wie bekommt man einen Erbschein?

Den Erbschein kann der Erbe beim Amtsgericht, das in der Regel auch das Nachlassgericht ist, beantragen. Zuständig ist das Gericht am Ort des letzten Wohnsitz des Erblassers. Hatte dieser kein Wohnsitz, so ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Aufenthalt hatte. Wenn auch das auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht vorhanden ist, muss sich der Erbe an das Amtsgericht Berlin-Schöneberg wenden. In jedem Fall muss der Erbe dabei beweisen, dass er tatsächlich ein Recht auf die Erbschaft hat. Dazu kann er beispielsweise das Testament vorlegen, aus dem sich die Erbfolge ergibt. (PU, tw)
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