Sie sind hier: Ratgeber » Meine Rechte als Existenzgründer » GbR mbH: Haftungsbeschränkung auf Gesellschaftskapital möglich?
Werbung

Einfach Ihre Frage online stellen und von einem Anwalt beantworten lassen.
» Jetzt einen Anwalt fragen

Bewertung dieser Frage:

Bitte helfen Sie mit, die Qualität dieser Seite zu fördern. Bewerten Sie diese Antwort.

HilfreichNicht Hilfreich

GbR mbH: Haftungsbeschränkung auf Gesellschaftskapital möglich?

Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB-Gesellschaft genannt haftet jeder Gesellschafter unbegrenzt mit seinem Privatvermögen für alle Schulden der Gesellschaft. Auch wenn ein anderer Gesellschafter unsorgfältig gearbeitet hat, haftet der Gesellschafter den Kunden der GbR. Dieses ist der große Nachteil einer Personengesellschaft gegenüber einer sogenannten juristischen Person, wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Dort haftet nämlich nur das Gesellschaftsvermögen und auf die Gesellschafter kann nur im Ausnahmefall zurückgegriffen werden.

Teilweise kamen die Gesellschafter einer GbR auf den Gedanken als "GbR mbH", also als "GbR mit beschränkter Haftung" aufzutreten. Davon erhofften sie sich, die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu begrenzen. Jedoch hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass solche Zusätze nicht dazu führen, dass die Gesellschafter von ihrer persönlichen Haftung frei werden (Bundesgerichtshof, 27.09.1999, Az.: II ZR 371/98). Jedoch ist es nach wie vor möglich eine Individualvereinbarung mit den Kunden auszuhandeln. Dann kann die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt werden. Jedoch darf eine derartige Klausel nicht in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auftauchen, da sie dann unwirksam ist.

Da die GbR mbH nicht möglich ist, stellt die Kommanditgesellschaft möglicherweise eine Alternative dar. Bei dieser haften bestimmte Gesellschafter (die sog. Kommanditisten) gar nicht, wenn sie eine Einlage in das Gesellschaftsvermögen erbracht haben. (tw)
Haben Sie eine Frage?

Frag den Anwalt! Sofort verbindliche Antwort. Den Preis bestimmen Sie.
» Mehr Informationen zur Rechtsauskunft


,00 (mind. 20 €)
Für eine Frage in dieser Kategorie empfehlen wir einen Einsatz von ca. 35,00 €.
Unsicher? Wählen Sie einfach "Generelle Themen".
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
 
 
© 2011 law4life GbR - Bahrenfelder Chaussee 55, 22761 Hamburg,

nach oben ⇑