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Handelsregistereintrag: Wo Auskunft über den Inhalt bekommen?

Die einzelnen Handelsregister liegen zur Einsicht bei den jeweils örtlich zuständigen Amtsgerichten aus. Grundsätzlich ist es jedermann erlaubt, zu Informationszwecken das Handelsregister einzusehen, § 9 Abs. 1 S. 1 Handelsgesetzbuch (HGB).

Auskunft bekommt man, indem man bei den zuständigen Langerichten in der Abteilung für Registersachen anfragt und vor Ort das Register tatsächlich besichtigt.

Alternativ dazu kann man im Internet über das Handelsregister und das Unternehmensregister die erforderlichen Daten abrufen, welche allerdings je nach Art des Dokumentes nicht kostenfrei sind. Die Preise belaufen sich auf:

  • Aktueller Ausdruck (AD) = 4,50 Euro
  • Chronologischer Ausdruck (CD) = 4,50 Euro
  • Historischer Ausdruck (HD) = 4,50 Euro
  • Einfaches Dokument = 1,50 Euro
  • Sonstige Veröffentlichungen sind kostenfrei

Alle neueren Bekanntmachungen, welche seit 2007 bundesweit erschienen sind, kann man kostenfrei über die Handelsregisterbekanntmachungen einsehen.

(BT, js)
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