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Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails, was muss ich beachten?

Verschicken sie geschäftliche E-Mails, so stellt das Gesetz gewisse Formvorschriften auf, die es zu beachten gilt. Befolgen Sie diese nicht, so stellt das in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße belegt werden kann. Glücklicherweise hat das Oberlandesgericht Brandenburg klargestellt, dass ein Verstoß gegen die Pflichtangaben aber keine wettbewerbswidrige Handlung ist, da das Nichtbefolgen von Pflichtangaben nur unerheblich ist. Daher können Mitbewerber auch keine teuren Abmahnungen verschicken (OLG Brandenburg, 10.07.2007, Az.: 6 U 12/07).

• Im Handelsregister eingetragene Unternehmen
- Sitz des Unternehmens
- Rechtsform
- zuständiges Registergericht
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• Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen
- ausgeschriebener Vor- und Nachname
- ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
(tw)
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