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Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH): Was ist das?
Die Unternehmergesellschaft oder auch Mini-GmbH ist eine Unterform der normalen GmbH. Sie ist ebenso eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, d.h. sie kann eigenständig im Rechtsverkehr auftreten und vor Gericht klagen und verklagt werden.
Während bei Gründung einer GmbH ein Stammkapital in Höhe von mindestens 25000 Euro als Einlage geleistet werden muss, setzt die Unternehmergesellschaft gesetzlich eine Basiseinlage von minimal 1 Euro voraus. Auch sind bei der Mini-GmbH keinerlei Sacheinlagen zulässig, welche wertmäßig als Einlagen angesetzt werden könnten, § 5a Abs. 2 S. 2 GmbH Gesetz (GmbhG).
Im Laufe des Geschäftsbetriebs muss die Mini-GmbH aber jährlich ihre Stammeinlage um ein Viertel des erwirtschafteten Jahresgewinns erhöhen, bis der Kapitalsatz von 25000 Euro erreicht wird und somit die Umwandlung in eine "echte" GmbH vorgenommen werden kann, § 5a Abs. 3 S. 1 GmbH Gesetz (GmbHG).
Ebenso wie die normale GmbH ist auch die Unternehmensgesellschaft in ihrer Haftung beschränkt. Das bedeutet, dass der Gläubiger nur Zugriff auf das hinterlegte Stammkapital hat, darüber hinaus aber nicht die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt in Anspruch nehmen kann. Derlei Haftungsbeschränkungen machen die (Mini-) GmbH insbesondere für Unternehmensneugründungen attraktiv.
Um die beschränkte Haftung im Rechtsverkehr offenzulegen ist es erforderlich, dass die Mini-GmbH den Zusatz "Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)" führt.
(BT, js)