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Vorteile der Eintragung im Handelsregister?
Durch die Eintragung im Handelsregister erwirbt der Eingetragene eine Reihe von Sonderrechten und Privilegien die ihn gegenüber dem Nicht-Eingetragenen eine bevorzugte Stellung einräumen.
Mit der Registrierung unterwirft sich der Eingetragene den strengen Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB). Hierdurch kann ein "Vertrauensvorschuss" bei Vertragspartnern und Behörden erwachsen, da durch die Bekanntmachung und Auflistung im Handelsregister eine gewisse Seriosität und Sicherheit entsteht. Außerdem müssen Kontaktdaten und weitere gewerbliche Inhalte hinterlegt werden die den Handel mit dem eingetragenen Kaufmann im Vorfeld transparent machen und einen ersten Eindruck vermitteln.
Viele Banken und Unternehmen machen die Aufnahme von geschäftlichen Kontakten daher von der Eintragung im Handelsregister abhängig.
Weiterhin erwirbt der Eingetragene das Recht als Kaufmann sein Unternehmen unter einer handelsrechtlichen Firma, d.h. unter einem Namen zu führen der den handelsrechtlichen Regelungen genügt und namensrechtlichen Schutz genießt.
Durch die Eintragung im Handelsregister erwirbt man als Inhaber eines Handelsgeschäfts zudem noch das Recht jemandem zum Prokuristen zu ernennen, § 48 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB).
Außerdem ist es leichter möglich bankenrechtliche Sicherheiten für Kredite zu geben, da die Bürgschaftserklärung eines Kaufmanns keiner Schriftform bedarf, § 350 Handelsgesetzbuch (HGB).
(BT, js)